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Verkündung des Digitale-Dienste-Gesetz erfolgt

13.05.2024

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 26.04.2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt hatte, ist es am 13.05.2024 im BGBl. veröffentlicht worden und tritt somit am 14.05.2024 in Kraft.

Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der EU. Diese ist seit dem 17.02.2024 in Kraft und dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste. Ziel ist es, illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation zu verhindern.

Zentrale Koordinierungsstelle geplant

Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.

Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit

Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

(Quelle: Bundesrat kompakt vom 26.04.2024)