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Datenschutz und Informationsfreiheit: Bericht des BfDI für das Jahr 2023

04.04.2024

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, überreichte am 20.3.2024 den 32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an die Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Der BfDI zieht insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit, werden dabeihohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene geschaffen. Diese Harmonisierung sei ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist. Die Expertise des BfDI dazu werde international geschätzt und intensiv nachgefragt.

Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI). Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union wurde noch einmal deutlich, dass Künstlicher Intelligenz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden muss.

Eine ähnliche Sichtweise gilt für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier hat der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten.

Außerdem hat die Behörde im vergangenen Jahr bei der geplanten sogenannten Chatkontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

Den vollständigen 32. Tätigkeitsbericht des BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckversion bestellen.

(Quelle: PM 3/2024 des BfDI vom 20.03.2024)