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Infos DSGVO Haftung

Wer haftet
bei Nichteinhaltung?

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben obliegt der verantwortlichen Stelle. Dies ist die jeweilige Gesellschaft, die – allein oder mit anderen – für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. 

 

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Reputationsschäden
Durch einen Schadenfall kann das Ansehen und der gute Ruf Ihres Unternehmens belastet werden.

Geldbußen
Bereits geringe Verstöße gegen Vorgaben der DSGVO können zu Bußgeldern von bis zu 10.000.000 € führen. Muss eine Gesellschaft ein Bußgeld oder Schadensersatz entrichten, könnten Sie als Geschäftsführer oder Vorstand unter Umständen in Regress genommen werden.

Freiheitsstrafe
Wer gewerbsmäßig, wissentlich nicht allgemein zugängliche Daten einem Dritten übermittelt, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden.

Achtung!

Die Nichtbeachtung datenschutzrechtliche Vorschriften – z.B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten – kann als grob fahrlässiger Verstoß gegen die Grundverordnung gewertet werden. Versicherungen versagen in solchen Fällen die Deckung.