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Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblowing
Wir sind Ihre Top-Experten

Erfüllen Sie perfekt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie


Jetzt kommt Sie: Die Whistleblower-Richtlinie.
Im Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.Im Herbst 2022 dürfte es den Deutschen Bundestag und Deutschen Bundesrat passieren und in Kraft treten.

Im Anschluss muss Ihr Unternehmen  einen internen Meldekanal einrichten. Sie haben weniger als 250 Beschäftigte? Dann gilt für Sie eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.

In beiden Fällen sollten Sie zügig handeln, falls Sie dies nicht schon getan haben. Denn wer die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verstreichen lässt, dem droht eine saftige Geldstrafe. Bis zu 20.000 Euro Bußgeld sind fällig bei Nichteinrichtung eines Meldekanals.

Vor allem aber bietet die Implementierung des
Regelwerks Ihrem Betrieb die Chance, Ihre Firmenkultur und Compliance zu stärken.

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Kommen Sie mit der Unterstützung der AGAD Service GmbH möglichen Bußgeldern zuvor!