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iPads im Unterricht: Landesbeauftragte NRW gibt zum Schulbeginn Hinweise zur datenschutzgerechten Nutzung

29.08.2025

iPads im Unterricht: Landesbeauftragte NRW gibt zum Schulbeginn Hinweise zur datenschutzgerechten Nutzung

Schulen, die iPads einsetzen, stehen vor einer großen Herausforderung. Wie sollen sie ihre datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Schülern und Lehrkräften erfüllen? Vertragsunterlagen und Datenschutzrichtlinie des US-Konzerns Apple legen nahe, dass auf dem iPad erfasste Nutzungsdaten über die iCloud auch in die USA übermittelt werden, weil Apple sie zur Produktentwicklung verwenden möchte. Schulen ist es aber nicht erlaubt, Nutzungsdaten einem Unternehmen für eigene Zwecke zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf eine Datenübermittlung in weitere Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau. 

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und damit auch die Verarbeitung zu eigenen Zwecken durch Apple lässt sich weitestgehend verhindern, wenn die iPads ohne Nutzung der iCloud-Funktionalitäten eingerichtet werden. In diesem Fall sind aber zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um Datenverluste zu vermeiden, da das iCloud-Backup dann nicht zur Verfügung steht. Die Beauftragte empfiehlt, bis auf Weiteres datenschutzfreundlichere Anwendungen für ein Backup zu verwenden. So kann die Nutzung alternativer Clouds in Betracht kommen.

Alternativ bleiben ansonsten nur sehr aufwändige Lösungen, um die Schuldaten zu schützen. Dazu muss mit pseudonymen Accounts und verschlüsselten Inhaltsdaten gearbeitet werden, auf die Apple keinen Zugriff hat.

Die geschilderten Probleme haben im Übrigen nicht nur Schulen, sondern die gesamte Verwaltung, die Geräte oder Programme nutzt, bei denen die Anbieter für eigene Zwecke auf Nutzungsdaten zugreifen wollen. Die öffentliche Verwaltung darf personenbeziehbare Nutzungsdaten, die bei ihrer Aufgabenerfüllung entstehen, nicht für Unternehmenszwecke weitergeben. 

Wer weitere Hinweise zu dem Thema sucht, findet ab Seite 48 des neuesten Tätigkeitsberichts der LDI NRW (https://www.ldi.nrw.de/bericht2025) eine ausführliche Darstellung dazu, welche Regeln Schulen und Schulträger beim Einsatz von iPads kennen und einhalten sollten. 

[Quelle: PM LDI NRW v. 25.08.2025]