Datenschutz und Informationsfreiheit: Bericht der BfDI für das Jahr 2024
12.05.2025
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, blickt anlässlich der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts am 10.04.2025 auf die aktuellen Herausforderungen für einen ermöglichenden Datenschutz und verteidigt die Informationsfreiheit.
Im Mittelpunkt der neuen Strategie steht der frühzeitige Dialog mit allen Beteiligten. Ihre Amtszeit ist eine Einladung zum Dialog an jeden, der Datenschutzrecht einhalten will. Das gelte auch für die Informationsfreiheit, die gestärkt werden sollte.
Die BfDI sieht beim Thema digitale Gesundheit deutliche Erfolge im vergangenen Jahr. Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) steht die Bundesbeauftragte für Transparenz und Wahlfreiheit. Sie konnte bereits erreichen, dass Versicherte ihren Widerspruch über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können und die Krankenkassen ihre Informationspflichten erfüllen. Beim Forschungsdatenzentrum konnte die BfDI darauf hinwirken, dass die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenminimierung gewahrt werden.
Im vergangenen Jahr wurde die europäischen KI-Verordnung verabschiedet. Die BfDI hat den Prozess konstruktiv begleitet. Eine Herausforderung für das kommende Jahr besteht darin, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren. Ihr Ziel sei es, ein grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa zu ermöglichen.
Alle, die sich an europäisches Recht halten wollen, sollen die notwendige Beratung bekommen, um KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem nicht entgegen. Sie stellte ihre Auslegung der aktuellen Rechtslage klar: Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden. Der Anwender ist nicht automatisch verantwortlich für die Trainingsphase.
Das erhöhte Bewusstsein für das Thema Datenschutz insgesamt lässt sich auch an der Statistik der Datenschutzbehörde ablesen: Mit 8.670 Beschwerden bei der BfDI gab es über alle Themenbereiche hinweg einen Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2023 (7.782 Beschwerden). Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsbesuche bei beaufsichtigten Stellen konnten auf einem gleichbleibend hohen Niveau realisiert, das Beratungsangebot ausgebaut werden.
Den 33. Tätigkeitsbericht der BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen.
(Quelle: PM 3/2025 der BfDI vom 10.04.2025)