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Stopp HinSchG

14.02.2023

Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutzgesetz

Das am 16. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz (vgl. RS II/269/22) hat in der Abstimmung auf der Plenarsitzung des Bundesrats am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Der Bundesrat hat daher dem Gesetz nicht zugestimmt.

Darauf weist der BDA in seinem Rundschreiben Nr. II/034/23 vom 10.2.2023 hin.

In der Länderkammer wurden insbesondere die überschießende Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Bezug auf die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs sowie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldeverfahren (vgl. RS II/266/22) kritisiert.

Bewertung

Die vom Bundestag beschlossene Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes hat keine Regelungen mit Augenmaß geschaffen, die zur Wahrung des Betriebsfriedens beitragen. Vor allem die zwingende Einrichtung anonymer Meldeverfahren ab 50 Beschäftigten sowie die fehlenden gesetzlichen Anreize für vorrangige interne Meldungen hätten hohe Belastungen verursacht.

Die BDA hat mehrfach auf die nicht gebotene überschießende Umsetzung der Richtlinie und die damit verbundenen Belastungen für Arbeitgeber hingewiesen. Wir erwarten jetzt ein konstruktives Vermittlungsverfahren, in dem mit deutlichen Verbesserungen an dem Gesetz Regelungen geschaffen werden, die zu einem ausgewogenen und rechtssicheren Umgang mit Hinweisgebern in Deutschland beitragen.

Wie geht es nun weiter?

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Danach müsste die Gesetzesinitiative erneut durch den Bundesrat verabschiedet werden.  

Es ist nur eine Frage der Zeit, dass das Hinweisgeberschutzgesetz letztlich verabschiedet wird. Deutschland befindet sich nämlich schon jetzt in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, da die EU-Whistleblower-Richtlinie schon im Dezember 2021 hätte umgesetzt werden müssen.

Folglich ist mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen.

[Quelle: BDA]