Hinweisgeberschutzgesetz
02.06.2023
Hinweisgeberschutzgesetz: Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erfolgt!
Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz: HinSchG) im Bundesgesetzblatt Nr. 140 verkündet worden.
Inkrafttreten in großen Teilen am 2.7.2023
Die Vorschriften des HinSchG treten nun überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft (Art. 10 Abs. 2 HinschG). Die Bußgeldvorschrift zur Ahndung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Einrichtung interner Meldeverfahren (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG) ist gemäß der Übergangsregelung in § 42 Abs. 2 HinSchG erst ab 1. Dezember 2023 anzuwenden.
Die AGAD Service GmbH ist für Sie da!
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>> Informationen Dienstleistung | mandatierte Ombudsperson <<
Fragen?
Das Team der AGAD Service GmbH steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung