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Hinweisgeberschutzgesetz

02.07.2023

Hinweisgeberschutzgesetz | Umsetzung muss jetzt erfolgen!
 

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Fristen!

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen jetzt handeln. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter sollten die Frist zur Umsetzung 17.12.2023 im Auge behalten.

Nutzen Sie die Zeit!

Implementieren Sie kurzfristig eine rechtssichere Lösung, um Ihren Mitarbeitern einen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitzustellen.

Wir sind für Sie da!

Die AGAD Service GmbH unterstützt Sie bei dieser Aufgabe und bietet eine Rundum-sorglos-Lösung in Form einer „mandatierten Ombudsperson“ an.

Die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie mit dem betroffenen Unternehmen übernimmt für Sie die AGAD-Ombudsperson im Umfeld einer blogchain-basierten Softwareumgebung.

Testen Sie unser blockchain-basierten Hinweisgebersystems. Gern lassen wir Ihnen einen Testzugang zukommen.

Fragen?

Das Team der AGAD Service GmbH steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:

Telefon: 0234 282533-20 |  Mail : datenschutz@agad.de