Zum Hauptinhalt springen

Hinweisgeberschutzgesetz

15.05.2023

Hinweisgeberschutzgesetz: Gesetzgebungsprozess abgeschlossen

Diese Beschlussempfehlung wurde am 11.5.2023 im Bundestag angenommen. Nachdem auch der Bundesrat am 12.5.2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt hat, kann das Gesetz voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft treten.

Was ist neu?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Der Hinweisgeber wird die Möglichkeit haben bei einer externen Stelle eine anonyme Meldung abzugeben, auch wenn sich der Hinweisgeber zunächst an die interne Meldestelle wenden soll. Dies dürfte in keiner Weise im Sinne des Unternehmens sein. Grundsätzlich soll zuerst eine interne Aufarbeitung erfolgen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Unsere Empfehlung:

Aus diesem Grund ist es auch nach wie vor zu empfehlen einen anonymen Meldekanal zu schaffen. Für eine anonyme Meldung spricht hier auch das Eigeninteresse des Managements, das alle Informationen zur Aufdeckung von Risiken immer möglichst unverzüglich erfahren möchte.

Bußgelder und Fristen

Des Weiteren wurde beschlossen, dass das maximale Bußgeld 50.000 € betragen soll. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz soll einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also bereits im Juni 2023.

Nutzen Sie die Zeit!

Implementieren Sie eine rechtssichere Lösung, um Ihren Mitarbeitern einen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitzustellen.

Die AGAD Service GmbH ist für Sie da!

Unser Expertenteam unterstützt Ihr Unternehmen bei dieser Aufgabe und bietet eine Rundum-sorglos-Lösung in Form einer „mandatierten Ombudsperson“ an. Die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie mit dem betroffenen Unternehmen übernimmt für Sie die AGAD-Ombudsperson im Umfeld einer Blogchain-basierten Softwareumgebung. Details finden Sie hier:

>> Informationen Dienstleistung | mandatierte Ombudsperson <<

Fragen?

Das Team der AGAD Service GmbH steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung

www.datenschutz-agad.de